Stellungnahme

Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterstützen das Ziel, zusätzliche Möglichkeiten für Schwimmausbildung, Therapie und Vereinssport in Dülmen zu schaffen. Eine Lösung muss jedoch für die gesamte Stadt sinnvoll und dauerhaft wirtschaftlich tragfähig sein. Die jüngste öffentliche Kommunikation des BSG-Vorstands hat die dafür notwendige Vertrauensbasis aus Sicht der Fraktionen nachhaltig beschädigt.

Die Fraktionen teilen die in der Stellungnahme des Bürgermeisters und des düb-Beirates vom 8. Oktober zum Ausdruck gebrachte Enttäuschung. Das Gespräch vom 29. September baute auf den konkreten Planungen und der bisherigen konstruktiven Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Stadtbetriebe auf. Es sollte klären, wie sich die Wünsche der BSG mit den räumlichen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen am düb vereinbaren lassen.

Dazu wurden Planungsvarianten, Kostenschätzungen und mögliche Betriebsmodelle vorgestellt. Damit lag eine konkrete Grundlage für die weitere Abstimmung vor. Einzelne Fragen waren noch offen und sollten durch vereinbarte Prüfungen geklärt werden; eine abschließend ausgehandelte oder vertragsreife Lösung war noch nicht erreicht. Solche Zwischenstände öffentlich wie ein abschließendes Angebot zu bewerten und mit dem Vorwurf zu verbinden, die Stadt spiele bewusst auf Zeit, wird dem Gesprächsstand nicht gerecht.

Wer gemeinsam Lösungen entwickeln möchte, muss bereit sein, offene Fragen zu klären, Varianten weiterzuentwickeln und Kompromisse zu prüfen. Die Weitergabe vorläufiger Gesprächsinhalte und einer Planungsskizze an Medien, verbunden mit Unterstellungen gegenüber den Gesprächspartnern, erschwert diesen Prozess erheblich. Bereits im August hatten die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam versucht, die Debatte zu versachlichen.

Die erneute Zuspitzung lässt aus Sicht der Fraktionen nicht erkennen, dass dieser Appell aufgegriffen wurde. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie verlässlich können künftig offene Gespräche geführt werden, wenn vorläufige Überlegungen wiederholt zum Ausgangspunkt öffentlicher Vorwürfe werden? Diese Sorge reicht über das aktuelle Badprojekt hinaus. Dass im Zusammenhang mit dem BSG-Projekt auch das familiäre Umfeld politisch Beteiligter angesprochen und mit Fragen zu deren Haltung konfrontiert wurde, ist aus Sicht der Fraktionen nicht tolerierbar. Angehörige sind nicht stellvertretend für politische Positionen anderer verantwortlich.

Fragen und Kritik müssen an diejenigen gerichtet werden, die diese Positionen vertreten. Auch dieser Vorgang hat die Vertrauensbasis zusätzlich belastet. Zur politischen Verantwortung gehört auch, das bestehende kommunale Bad im Blick zu behalten. Das düb erfüllt wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge, insbesondere für den Schulsport sowie für Vereine und die Öffentlichkeit. Aufgrund dieser Aufgaben lässt sich ein solches Bad nur schwer kostendeckend betreiben. Zusätzliche Wasserflächen müssen deshalb im Zusammenhang mit dem bestehenden Angebot betrachtet werden. Gemeinsame Technik, Infrastruktur und Betriebsabläufe können Kosten begrenzen.

Eine kommunal unterstützte Lösung muss das düb stärken und darf dessen wirtschaftliche Situation nicht zusätzlich verschlechtern. Den in der Presseberichterstattung erhobenen Vorwurf der Steuergeldverschwendung weisen die Fraktionen zurück. Die geschätzten Mehrkosten von 1,9 Millionen Euro entfallen auf die von der BSG gewünschten separaten Zugänge, Parkplätze und Umkleiden.

Die ursprünglichen Überlegungen zeigen, dass bei einer integrierten Lösung die vorhandene Infrastruktur des düb genutzt und diese Zusatzkosten vermieden werden können. Gerade deshalb müssen die Varianten sorgfältig verglichen werden. Auch die von der BSG angestrebten Fördergelder sind Steuermittel und erfordern einen verantwortungsvollen Einsatz.

Zur Gesamtbetrachtung gehört auch die Konkurrenz um Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Wenn die BSG durch höhere Pauschalen Übungsleitungen aus bestehenden Angeboten anderer Vereine oder des düb abwirbt, schafft sie dadurch keine zusätzlichen personellen Kapazitäten. Sie verlagert knappe Ressourcen und gefährdet eingespielte Angebote. Aus Sicht der Fraktionen ist es nicht vertretbar, für ein Projekt öffentliche Unterstützung einzufordern, dessen Umsetzung zugleich andere Sportangebote durch das Abwerben ihres Personals schwächt. Zusätzliche Wasserflächen brauchen deshalb auch ein Personalkonzept, das die Folgen für die gesamte Dülmener Vereinslandschaft berücksichtigt. Auch bei Fördermitteln braucht es einen fairen Blick auf alle Vereine.

 Die BSG darf für ihr Vorhaben werben und Unterstützung beantragen. Daraus folgt jedoch keine selbstverständliche Vorrangstellung gegenüber anderen Vereinen und ihren ebenfalls berechtigten Anliegen. Öffentliche Mittel und kommunale Unterstützung müssen nach nachvollziehbaren Maßstäben abgewogen werden. Eine mögliche Förderung ersetzt zudem keinen tragfähigen Finanzierungs- und Betriebsplan. Die Fraktionen würdigen die sportliche und soziale Arbeit der BSG sowie das Engagement ihrer Mitglieder. Gerade deshalb erwarten sie vom Vorstand eine Kommunikation, die der Verantwortung für den Verein und für eine gemeinsame Lösung gerecht wird. Die Schaffung zusätzlicher Wasserflächen darf nicht davon abhängig werden, ob mit dem BSGVorstand eine Einigung über dessen bevorzugtes Konzept erreicht wird. Nach der Schließung des Bades auf der Karthaus fehlen insbesondere auch Wasserflächen für Reha-Angebote. Es bleibt deshalb eine wichtige Aufgabe, eine wirtschaftlich tragfähige Antwort auf diesen Bedarf zu entwickeln.

Die bereits vorliegenden Planungen der Stadtbetriebe bieten eine konkrete Grundlage für die weitere Bewertung. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die ursprünglich mit der BSG abgestimmte, günstigere Lösung unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur durch die Stadtbetriebe selbst umzusetzen. Eigene Reha-Angebote könnten zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten schaffen und zur Wirtschaftlichkeit beitragen. Für die Entscheidung ist neben den Bau- und Betriebskosten der tatsächliche Bedarf heute und in Zukunft maßgeblich. Das gilt insbesondere für den Schwimmunterricht: Kurzfristige Engpässe müssen ebenso berücksichtigt werden wie die langfristige Entwicklung der Schülerzahlen und der daraus entstehenden Nachfrage. Die noch offene Bedarfsermittlung bleibt deshalb wichtig. Auf dieser Grundlage können die bestehenden Planungen weiterentwickelt und die Möglichkeiten einer Umsetzung bewertet werden. Maßgeblich ist der Nutzen für die Menschen in Dülmen, faire Bedingungen für die Vereine und ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln.