Bauen im Außenbereich - Gespräch des CDU Arbeitskreises Außenbereich mit dem Beigeordneten Clemens A. Leushacke

Der Baudezernent freute sich über die Initiative des Arbeitskreises der CDU Dülmen, das Bauen im Außenbereich verständlicher zu machen. Die CDU hatte kritische Äußerungen zur Baugenehmigungspraxis zum Anlass genommen, sich zu informieren. „Wir wissen, dass es auch unzufriedene Bauherren gibt. Es handelt sich um eine komplexe Rechtsmaterie. Daher sind Vorgespräche und Beratungen wichtig. Über Probleme muss man reden, meist kann man sie dann gemeinsam lösen. Das Baurecht können wir allerdings nicht ändern“ so Leushacke auch im Namen von Herrn Kröger, Chef der Bauaufsicht. An die politisch Verantwortlichen appellierte er: „Wenn Ihnen Ärger zugetragen wird, sprechen Sie die Bauherren an und kommen mit ihnen ins Bauamt, damit wir die Dinge klären können.“
Im Außenbereich gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren für Wohngebäude und normale Verfahren für Sonderbauten wie Stallungen, bei denen besondere Vorschriften zu beachten sind. Es ist immer ratsam, sich erfahrener Architekten zu bedienen und in jedem Fall vor Antragstellung ein Beratungsgespräch zu führen. Meist finden sich Lösungen, selbst wenn es zunächst nicht so aussieht. Schafft der Bauherr allerdings Fakten, ist der Ärger vorprogrammiert.

Besonders bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude empfehlen sich Vorgespräche immer, um Spielräume auszuloten. Allerdings: „Zum Außenbereichsparagrafen gibt es inzwischen 150 Seiten Kommentare mit Gerichtsurteilen, die beachtet werden müssen. Da gibt es dann kein Ermessen mehr“, so der Baudezernent. Nach dem Regierungswechsel in Düsseldorf hat die CDU die Frist von 7 Jahren, innerhalb der eine Umnutzung aufgegebener landwirtschaftlicher Gebäude zu beantragen war, aufgehoben. Die Rot-Grüne Regierung hatte diese Gesetzesmöglichkeit nicht genutzt. Wer entsprechendes plant, sollte, so der CDU-Arbeitskreis, unbedingt bis spätestens Herbst 2008 noch eine Bauvoranfrage starten, da dann diese Möglichkeit ausläuft.

Ergänzend wies Leushacke auf Neuregelungen für den Innenbereich hin. Für Wohngebäude, die die Vorschriften der Bebauungspläne einhalten, wird ein Freistellungsverfahren durchgeführt. Der Bauherr ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften, denn die Bauaufsicht prüft nicht mehr. Es sind lediglich Unterlagen einzureichen, die registriert und per E-Mail informell an das Abwasserwerk und die Kampfmitteldienststelle weitergeleitet werden. Wenige Tage nach Eingang der Unterlagen erhält der Bauherr eine Bescheinigung, dass er nach Klärung insbesondere der Kampfmittelfrage mit dem Bau beginnen kann. Hier hat es schon erhebliche Probleme gegeben. „Hat der Architekt aber alles berücksichtigt und zuvor ggfls. Abweichungen beantragt, gibt es keine Probleme mehr, wenn den Vorschriften entsprechend gebaut wird. Meist sind es dann Nachbarn, die Missstände anzeigen, und dann müssen wir tätig werden“ so Leushacke.

Der Arbeitskreis plant für Anfang 2007 eine öffentliche Veranstaltung, in der das Thema Bauen im Außenbereich sowie Neuregelungen des Außenbereichs-Erlasses mit der Bauverwaltung diskutiert werden sollen. Eine Einladung ergeht rechtzeitig über die Presse.