CDU diskutiert Neuerungen beim Bauen im Außenbereich

Die Beschränkungen beim Bauen im Außenbereich sind seit Jahren Thema, nicht nur bei Landwirten. Der CDU Stadtverband Dülmen und der Kreisagrarausschuss hatten daher zu einem Fachgespräch über neue Entwicklungen eingeladen. Der neue Außenbereichserlass der Landesregierung und die erst wenige Wochen alten Änderungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sollen mehr Klarheit bringen und die Verfahren beschleunigen. Das Interesse an den neuen Regelungen und den ersten Erfahrungen damit war dementsprechend groß. Rund 120 Landwirte, Architekten, Lokalpolitiker und weiter Interessierte aus dem gesamten Kreis fanden sich hierzu am Dienstagabend mit fachkundigen Gesprächspartnern im großen Saal des Barabara-Hauses in Dülmen zusammen.
Geballte Fachkompetenz bei der CDU (v.l.): Raphael van der Poel Geschäftsführer WLV), Dr. Josef Gochermann (CDU) und die städtischen Bauvertreter Astrid Wiechers, Clemens Leushacke und Klaus Kröger.Geballte Fachkompetenz bei der CDU (v.l.): Raphael van der Poel Geschäftsführer WLV), Dr. Josef Gochermann (CDU) und die städtischen Bauvertreter Astrid Wiechers, Clemens Leushacke und Klaus Kröger.
“Der neue Außenbereichserlass schafft kein neues Baurecht, er stellt aber endlich einige bislang offene Punkte klar,” begrüßte Astrid Wiechers, Leiterin des Dülmener Fachbereiches Stadtentwicklung, die seit Ende 2006 vorliegenden Neuregelungen. So sei zum Beispiel die zulässige Wohngröße bei 4 Personen mit nun 160 qm für eine und 250 qm für zwei Wohneinheiten klar angegeben. Begrüßt wurde durchweg auch die Aussetzung der Siebenjahresfrist zur Umnutzung eines bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäudes. Nordrhein-Westfalen hat diese Frist bis Ende 2008 ausgesetzt. Landwirten, die über eine neue Nutzung bisheriger Gebäude nachdenken, können so im nächsten Jahr noch aktiv werden, auch wenn die Gebäude länger als sieben Jahre ungenutzt sind.

Eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten verspricht sich Dülmens Baudezernent Clemens A. Leushacke von dem Wegfall des Zustimmungsverfahrens. “Der Gesetzgeber hat die volle Verantwortung auf die Schultern der unteren Bauaufsichtsbehörden gelegt. Das wird zu einer Verkürzung der Verfahren beitragen.” Früher mussten viele Vorhaben nach Prüfung durch Dülmener Fachleute zum Kreis gegeben werde, wo Mitarbeiter mit gleicher Qualifikation nochmals prüften.

Auch bei Stallgebäuden, die nach BImSchG zu behandeln seien, werde es Verbesserungen geben, so Klaus Kröger, Fachbereichseiter Bauaufsicht und Denkmalschutz bei der Stadt Dülmen. “Die Regelungen sind ganz frisch, erst gut drei Wochen alt. Sie sollen der Beschleunigung dienen und werden gewisse Erleichterung bringen, etwa bei der Großviehhaltung.” Kröger plädierte für gemeinsame Gespräche vor Antragstellung.

Das Thema sei wirklich ziemlich komplex, hatte zu Beginn der Jurist und Kreisgeschäftsführer des WLV Coesfeld, Raphael van der Poel, festgestellt. Allein die Kommentare zum Außenbereichsparagraphen 35 im Baugesetzbuch seien über 100 Seiten stark. Van der Poel stellte zunächst die grundlegende Rechtslage dar. Demnach sei das Bauen eigentlich nur dort erlaubt, wo es entsprechendes Planungsrecht gäbe und in zusammenhängenden Ortschaften. Nach dem Baugesetz sei das Bauen im Außenbereich eigentlich gar nicht erlaubt. Landwirte, Gartenbaubetriebe und weitere Einrichtungen seien ausdrücklich als Ausnahmen genannt, so genanntes privilegiertes Bauen. Wichtige Voraussetzung für ein Bauvorhaben sei, dass es dem Betrieb dienlich sei. Darüber hinaus müsse insbesondere der Landwirt sich immer darüber im Klaren sein, dass die Zustimmung beispielsweise zu benachbarten Bauvorhaben auch immer Auswirkungen auf seinen eigenen Betrieb haben könne. Es sei daher sehr wichtig, Rechtssicherheit für seinen eigenen Betrieb zu haben.

Ein wichtige Änderung sei auch der Wegfall des Widerspruchverfahrens. Bisher konnte man gegen die Entscheidung der unteren Baubehörde Widerspruch einlegen, nach den Neuregelungen muss man direkt vor dem Verwaltungsgericht klagen. Klaus Kröger: “Seit April haben wir keine einzige Klage vorliegen. Dafür werden mehr und intensivere Gespräche im Vorfeld geführt, was dem Prozess wirklich hilft.”

Die Erteilung von Baugenehmigungen, so Dülmens Baudezernent Clemens A. Leushacke, sei keine Willensfrage, sondern eine Ergebnis einer vorgeschriebenen Prüfung, ob die engen gesetzlichen Vorgaben erfüllt würden. “Anders als beispielsweise bei Planungsfragen kann die örtliche Politik die Vergabe von Baugenehmigungen nicht beeinflussen.” Es sei daher umso wichtiger, sich bereits vorab mit der Baubehörde zusammenzusetzen und gemeinsam die Voraussetzungen zu prüfen. Gerade hier gab es in der Vergangenheit aber immer Zurückhaltung. Leushacke: “Es soll Leute geben, die einen Besuch beim Bauamt schlimmer empfinden als einen beim Zahnarzt.”

Bei allen Bauvorhaben im Außenbereich sei die regionale Identität ein hohes Gut. Astrid Wiechers: “Gerade die baulichen Anlagen im Außenbereich prägen unsere Kulturlandschaft mit. Dieses regionale Bauen hat daher ein hohen Stellenwert. Alle Beteiligten, ob Landwirte, Architekten, Planer oder Verwaltung sollten hierzu einen Beitrag leisten, um gemeinsam die das Bild der Region prägenden Bauweisen und -materialien zu bewahren und zu fördern.”

Die Veranstaltung sollte nicht nur informieren, sondern auch gegenseitiges Vertrauen aufbauen. CDU-Stadtverbandsvorsitzender Dr. Josef Gochermann: “Politisch sind wir durch die Neuregelungen einen guten Schritt vorangekommen.” Die sachliche und offene Diskussion habe zudem viel zur Annäherung beigetragen. Die Verwaltung sei kein Gegner des Bauens im Außenbereich, sondern ein kompetenter Partner. Gochermann: “Zumindest für die Dülmener Bauaufsicht darf man mit Fug und Recht sagen, dass sie hinter den Anliegen des Außenbereiches steht.”