CDU begrüßt Wahlkampfabkommen

Die CDU Dülmen begrüßt das von der Stadt vorgeschlagene Wahlkampfabkommen. Der CDU-Stadtverbandsvorstand beschloß in dieser Woche einstimmig, den vorgeschlagenen Plakatierungsbeschränkungen uneingeschränkt zuzustimmen.
Im Kern sieht das Wahlkampfabkommen vor Wahlwerbung nur auf verabredeten Flächen zuzulassen. Dazu gehören die bereits aufgestellten 13 städtischen Plakattafeln sowie die Großplakatflächen, die in jedem Wahlkampf zusätzlich aufgestellt werden. Darüber hinaus sollen die Parteien die Möglichkeit haben, zeitlich begrenzt auf gesondert aufgestellten Dreieckständern in der Innenstadt und rund um den Veranstaltungsort für Wahlkampfveranstaltungen werben zu dürfen.
 
Mit dem Wahlkampfabkommen soll eine "wilde Plakatierung", etwa an Laternenmasten oder Hauswänden verhindert werden. Seit Ende der 90er Jahren haben sich die Dülmener Parteien bei nahezu allen Wahlen auf ein wahlkampfsauberes Dülmen verständigt.
 
"Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sollten sich auch die politischen Parteien zurückhalten und nicht kurzfristige Effekthascherei durch teure und überflüssige Plakatierungen versuchen," begründet Vorsitzender Dr. Josef Gochermann die Entscheidung der CDU. "Wir werden diesen Weg jedenfalls nicht gehen." Plakate seinen wichtig um auf die Bedeutung der bevorstehenden Wahlen und die Möglichkeit der Mitbestimmung hinzuweisen. Gochermann: "Zu viele Menschen auf dieser Welt haben nicht die Möglichkeit frei zu wählen und damit die Richtung der gesellschaftlichen Entwicklung mitzubestimmen. Dieses Recht darf nicht mißbraucht werden, um kurzfristige parteipolitische Ziele zu verfolgen."
 
Die CDU hofft, daß sich alle in Dülmen ansässigen Parteien dem Wahlkampfabkommen anschließen. Die Grundzüge der Vereinbarung wurden in den 90er Jahren gemeinsam von Josef Gochermann (CDU) und Wolfgang Schreiber (SPD) entwickelt und auch von den anderen Parteien und Wählergemeinschaften angenommen.