Der 23. Mai 1949. Dr. Hans Lemmen, früherer Stadtdirektor von Dülmen (1959 bis 1987), kann sich genau an diesen für Deutschland und die Demokratie historischen Tag erinnern. Als Student war er dabei, als Theodor Heuss, der spätere Bundespräsident und einer der Geburtshelfer des neuen Grundgesetzes, der Bonner Bevölkerung diese weitsichtige Verfassung verkündete. "Er schloss mit dem Satz: Volk tue Recht, damit dir Recht werde. So etwas vergisst man, auch nach 60 Jahren, nicht", sagte Lemmen.
Die Referenten mit dem Vorsitzenden, Dr. Josef Gochermann60 Jahre Bundesrepublik, 60 Jahre Grundgesetzt - die CDU hatte am Samstagvormittag zu einem würdigen Festakt in die Aula der heutigen Hermann-Leeser-Schule eingeladen. Parteivorsitzender Dr. Josef Gochermann begrüßte zahlreiche Vertreter der Kirchen, Vereine und Organisationen, der Schulen und der Politik. Ein besonderes Willkommen galt den Zeitzeugen - Dr. Hans Lemmen, Helmut Elfring (Landtagsabgeordneter von 1962 bis 1990) und Werner Lensing (Bundestagsabgeordneter von 1994 bis 2005).
Bewusst war das alte Gymnasium als Veranstaltungsstätte gewählt worden, weil es der zentrale Versammlungsort der Nachkriegszeit war. "Der 60. Jahrestag einer Verfassung, die uns Sicherheit und wirtschaftlichen Wohlstand ermöglicht, ist ein Anlass, um innezuhalten", sagte Gochermann und blickte zurück auf die weitsichtigen Schritte, die der Verkündung des Grundgesetzes vorausgegangen waren.
Für Bürgermeister Jan Dirk Püttmann ist das Grundgesetz eine Geschichte des Erfolges, des Wandels und eine Aufforderung zum aktiven Mittun. 52 Verfassungsänderungen habe es gegeben. 109 Artikel seien verändert bzw. ergänzt worden. 159 Artikel seien es ursprünglich gewesen, heute sind es 181. Der Jurist Püttmann erinnerte an die großen Reformen, wie an die Wiedereinführung der Wehrpflicht 1956, die Notstandgesetze 1968 oder die Förderalismusreform 2006, aber auch an die Reform zur Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern oder an den Umbau zur gesamtdeutschen Verfassung.
Das Demokratiekonzept sei dem Wandel unterworfen. Stand zu Beginn die defensive Sicherheit, stehe heute die Bürgermitwirkung im Mittelpunkt. "Inzwischen wird die demokratische Reife des Volkes wesentlich höher eingeschätzt", verwies Püttmann auf die steigende Zahl von Bürgerentscheiden.
Das Grundgesetz sei wertvoll, weil es über Jahrzehnte die Zustimmung der Bevölkerung habe. Püttmann forderte zur Unterstützung der Gesellschaft auf, dass sie "in guter Verfassung" sei.
Dr. Hans Lemmen blickte auf seine Studententage im zerstörten Bonn. "Das Studium gab mir die Möglichkeit, mich mit der Demokratie vertraut zu machen." Der Stadtdirektor a.D. hörte vor Ort die Großen der jungen Republik. "Der Wunsch nach einer Verfassung auf Staatsebene war da. Klar war damit, dass der Osten nicht dazu gehören würde."
Im launigen Zeitzeugengespräch mit Moderator Gochermann blickten die früheren Parlamentarier zurück. Helmut Elfring erinnerte daran, dass die Landesverfassung NRW der staatlichen vorausging. Die Verfassung sei eine koordinierende Rechtsform, die den Rechtsstaat erst schaffe. Der frühere Landtagsabgeordnete sprach sich für eine Verfassung aus, die in allen wesentlichen Punkten in Kraft bleibe und in den wesentlichen Dingen nur ergänzt werde. "Ich wehre mich gegen den Ansatz, dass die Verfassung eine Zusammenfassung von guten Zielen ist. Dafür muss die einfache Gesetzgebung genügen", betonte Elfring.
Werner Lensing fokussierte den Blick auf das deutsch-deutsche Verhältnis und die spätere Wiedervereinigung. Als Student pflegte er die nicht immer ungefährlichen Kontakte zu ostdeutschen Studenten. "Das waren meine engsten Begegnungen mit der Verfassung und Geschichte." Der frühere Bundestagsabgeordnete berichtete von Erlebnissen rund um Mauerbau und Mauerfall. "Dass die Wiedervereinigung ohne Blutvergießen verlaufen ist, bleibt für mich ein Wunder sondergleichen", stellte er die schwierigen Rahmenbedingungen dar.
"Es ist zynisch, wenn die DDR heute zu einem kleinen Idyll gemacht wird. Sie war ein Unrechts- und Polizeistaat - egal, was andere meinen, erzählen zu müssen."
Bevor Pfarrer Aloys Rohlmann ein gemeinsames Gebet sprach, erinnerte Pfarrer Gerd Oevermann daran, dass sich das Grundgesetz als erstes auf seine Verantwortung vor Gott und den Menschen beziehe. Der Staat binde hier nicht seine Bürger, sondern sich selbst. "Denn wenn ein Staat sich selbst als gebunden an Gott und die Menschen versteht, dann kann er sich selbst nicht absolut setzen. Wenn er anerkennt, dass Größeres außer ihm und über ihm ist, dann kann er sich selbst nicht zum letzten Maßstab und Wert an sich machen", zeigte Oevermann die Lehren aus der totalitären Nazi-Diktatur auf.
Nach dieser Erfahrung binde sich das Grundgesetz an die Verantwortung vor Gott und den Menschen.