CDA-Initiative erfolgreich: CDU-Bundesparteitag beschließt allgemeine Lohnuntergrenze.

CDA-Vorsitzender Roland Hericks fordert zügige Umsetzung.

Beschlossen wurde die Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze. Diese soll durch eine Kommission der Tarifpartner vereinbart werden. Die Grundlage bilden die bereits bestehenden Branchenmindestlöhne zum Beispiel von der Pflege bis zum Bau, auf die der CDU-Vorschlag Bezug nimmt. „Mit Beträgen, die im Wesentlichen über 8 Euro liegen, wird die Lohnuntergrenze mindestens auf dem Niveau der von uns ursprünglich als Orientierung favorisierten Zeitarbeit sein“, so Günter David, Beisitzer im CDA-Stadtverbandsvorstand.
Diskutierten die Ergebnisse des CDU-Bundesparteitages (v. l.): CDA-Vorsitzender Roland Hericks, stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende und Delegierte des CDU-Bundesparteitages Anni Willms und CDA-Vorstandsmitglied Günter David.Diskutierten die Ergebnisse des CDU-Bundesparteitages (v. l.): CDA-Vorsitzender Roland Hericks, stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende und Delegierte des CDU-Bundesparteitages Anni Willms und CDA-Vorstandsmitglied Günter David.
Entscheidend ist nun, so CDA-Vorsitzender Hericks, dass dieser Beschluss zügig umgesetzt wird. Dafür müssen nun Bundestag und Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen. Die Dülmener CDA und die stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Anni Willms setzen dabei auf den heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten und arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karl Schiewerling.