Rechtsanspruch fehlt

Fachvortrag bei der CDA: Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Das Familienpflegezeitgesetz stand im Mittelpunkt der letzten Vorstandssitzung der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft/CDU-Sozialausschüsse Dülmen. Anne Braune, Krankenschwester und Mitglied des CDU-Arbeitskreises Soziales, Gesundheit und Pflege informierte die Vorstandsmitglieder über die Änderungen und stellte die Vorteile für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige heraus.
Diskutierten das Familienpflegezeitgesetz: Der CDA-Vorstand (sitzend v.l.) Monika Willimzig, Anne Braune, Yvonne David, Jan Willimzig sowie (stehend v.l.) Bernd Wiesel, Karl Schönhaus, Günther David, Dietmar Hericks, Claus Joachimczak und Roland Hericks.Diskutierten das Familienpflegezeitgesetz: Der CDA-Vorstand (sitzend v.l.) Monika Willimzig, Anne Braune, Yvonne David, Jan Willimzig sowie (stehend v.l.) Bernd Wiesel, Karl Schönhaus, Günther David, Dietmar Hericks, Claus Joachimczak und Roland Hericks.
Die Referentin machte deutlich, dass das Familienpflegezeitgesetz ein Fortschritt in der Betreuung Angehöriger bedeute. Vor 2012 konnten pflegende Angehörige höchstens sechs Monate Pflegezeit nehmen. Eine Lohnfortzahlung oder ein Ausgleich durch die Kranken- und Pflegekassen wurde nicht gezahlt. Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestand außerdem nicht. In akuten Situationen war eine Beurlaubung von bis zu zehn Tagen möglich.

„An dieser Stelle setzt das neue Familienpflegezeitgesetz an. Seit Januar dieses Jahres kann für die zweijährige Pflegezeit über Zeitkonten eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu fünfzehn Stunden erfolgen“, verdeutlichte Anne Braune. In diesem Zeitraum laufen die Beitragszahlungen an die Rentenkasse fast in voller Höhe weiter. Nach diesen zwei Jahren muss das Zeitkonto durch die Aufnahme einer vollen Stelle wieder ausgeglichen werden und das Gehalt beträgt dann in der Nachpflegezeit 75 Prozent. Die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit bedarf aber der Zustimmung des Arbeitsgebers.

CDA-Vorsitzender Roland Hericks zog ein positives Fazit: „Dies Gesetz zeigt eine gute Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Es gibt aber leider keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. So Bedarf es Gespräche mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Akzeptanz und die Möglichkeiten der Inanspruchnahme im eigenen Betrieb.“