Das Elterngeld kommt

Zum 1. Januar 2007 wird das Elterngeld eingeführt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Damit ist ein großer Schritt hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan.

So sieht das Elterngeld konkret aus:
Lohnersatzleistung:

Väter oder Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich kürzer treten und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten 67 Prozent des wegfallenden Einkommens. Die Höchstsumme beträgt 1.800 Euro im Monat. Den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat bekommen auch Nichterwerbstätige, Studierende und Auszubildende.

Berechnungsgrundlage:
Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Damit werden auch befristet Beschäftigte und Selbstständige angemessen berücksichtigt. Anspruch besteht für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren werden.

Partnermonate:
Eltern können frei wählen, wer von beiden wann Elterngeld in Anspruch nimmt. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei Monate stehen dem Partner zu. Maximal kann also 14 Monate lang Elterngeld bezogen werden. Damit garantieren wir Wahlfreiheit und geben zugleich vor allem Vätern einen Anreiz, verstärkt Erziehungsverantwortung zu übernehmen. Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten 14 Monate Elterngeld.

Freie Wahl:
Eltern können auch zeitgleich Elterngeld beziehen. Dann verkürzt sich der Bezugszeitraum auf sieben Monate für beide Partner. Der Zeitraum kann auch auf 24 bzw. 28 Monate verdoppelt werden. Dann halbieren sich die Monatsbeiträge.

Geschwisterbonus:
Wird innerhalb von zwei Jahren, in denen die Mutter nicht erwerbstätig war, ein zweites Kind geboren, erhalten die Eltern zusätzlich zum Mindestelterngeld einen Geschwisterbonus. Die Regelung gilt auch bereits für vor 2007 geborene ältere Geschwister.

Abgabenfrei:
Das Elterngeld ist für die Einkommensteuer progressionsrelevant: Es wird zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt die Höhe des Steuersatzes. Selbst wird es nicht versteuert und ist abgabenfrei. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet.

Mit dem Elterngeld können sich Mütter und Väter ohne finanziellen Druck mehr Zeit für ihr Neugeborenes nehmen. Damit kommen wir dem Wunsch vieler junger Eltern entgegen.