CDU-Ratsfraktion fordert dritten Beigeordneten und Anpassung der Geschäftskreise der Beigeordneten

Ausführliche Begründung des gestellten Antrages durch den CDU-Fraktionsvorsitzenden

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dülmen hat am 13. Juni 2016 beantragt, die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Dülmen von 2 auf 3 zu erhöhen, die Geschäftskreise der Beigeordneten dahingehend anzupassen und die Ausschreibung von zwei Beigeordnetenstellen mit den neu zugeschnittenen Geschäftskreisen durchzuführen. Das eine Dezernat soll zukünftig die drei Fachbereiche Recht, Bürgerdienste und Finanzen, das andere Dezernat die drei Fachbereiche Jugend und Familie; Bildung, Schule und Sport sowie Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren umfassen. Das Dezernat I würde dementsprechend entlastet, das Baudezernat bliebe unverändert.

Dieser Antrag ist bereits am 29. Juni im Hauptausschuss und am 30. Juni 2016 in der Stadtverordnetenversammlung beraten worden und wird am 7. Juli 2016 erneut in einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung gestellt

Die CDU-Ratsfraktion geht davon aus, dass aufgrund der hochemotionalen Diskussion in den städtischen Gremien, der Berichterstattung rund um die Sitzungen und einzelner irreführender Aussagen der politischen Mitbewerber weiterer Informationsbedarf bezüglich des Antrags besteht. Daher hat sie sich entschlossen, den ursprünglichen Antrag noch einmal zu veröffentlichen und zusätzlich die ausführliche Begründung, die der Fraktionsvorsitzende Willi Wessels in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen hat, beizufügen.

Weiter unten finden Sie den Text in der Web-Version und als PDF-Datei zum Herunterladen.




Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Stremlau,

die CDU-Fraktion beantragt, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Sitzungen des Hauptausschusses am 29.06.2016 und der Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2016 aufzunehmen:

Umfassende Neuausrichtung der Beigeordnetenstellen in der Stadt Dülmen – Festlegung der künftigen Geschäftskreise u.  a.

Die CDU-Fraktion bittet Sie ferner, dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung die nachfolgenden Anträge zu dem oben benannten Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Beschlussentwurf:

  1. § 13 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

    Es werden drei hauptamtliche Beigeordnete gewählt.

  2. Nach dem Ausscheiden der ersten Beigeordneten Christa Krollzig werden in der Verwaltungsstruktur der Stadt Dülmen künftig drei Beigeordnetenstellen vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellenplan in dieser Hinsicht zu ändern und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  3. In der Folge der Schaffung einer zusätzlichen Beigeordnetenstelle müssen die Geschäftskreise neu festgelegt werden.
    Die Geschäftskreise der Beigeordneten sollen künftig wie folgt festgelegt werden:
    • Der Geschäftsbereich eines Beigeordneten (nachfolgend G I) soll die Aufgabenbereiche der folgenden Organisationseinheiten umfassen: Fachbereich Recht, Fachbereich Bürgerdienste, Fachbereich Finanzen.
    • Der Geschäftsbereich eines Beigeordneten (nachfolgend G II) soll die Aufgabenbereiche der folgenden Organisationseinheiten umfassen: Fachbereich Jugend und Familie, Fachbereich Bildung, Schule, Sport, Fachbereich Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren unter Einbeziehung der Bereiche Integration, Migration und Demographie.
    • Der Geschäftsbereich eines Beigeordneten soll – wie bisher – die Aufgaben des Stadtbaurats mit den folgenden Organisationseinheiten umfassen: Fachbereich Stadtentwicklung, Fachbereich Bauaufsicht, Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement, Fachbereich Tiefbau, Fachbereich Baubetriebshof.
    1. Es wird das Einvernehmen festgestellt, dass die Geschäftsbereiche der Beigeordneten künftig wie vorstehend festgelegt werden.
    2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Geschäftskreise der Beigeordneten künftig wie vorstehend festgelegt werden.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Beigeordnetenstellen mit den unter 3. beschlossenen Geschäftsbereichen G I und G  II durchzuführen.

Begründung:

Gemäß § 73 Abs. 1 GO kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat den Geschäftsbereich der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen.

Die wachsenden Herausforderungen die sich der kommunalen Ebene stellen, erfordern eine Betrachtung von Strukturen und Aufgabenverteilung und ggf. deren Anpassung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte sehen sich einer zunehmenden Belastung ausgesetzt.

Dies gilt auch für die Verwaltungssteuerung auf der Ebene der Beigeordneten.

Mit dem Ausscheiden der ersten Beigeordneten ist es für die CDU-Fraktion selbstverständlich, die Verwaltungsstruktur auf der Ebene der Dezernate in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob die Geschäftsbereiche sinnvoll verändert werden sollten. Dabei geht es wesentlich darum, die Verwaltung für die Zukunft auszurichten und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Bedingt durch die Tatsache, dass Christa Krollzig nach 24-jähriger Tätigkeit als Beigeordnete ab November 2016 nicht mehr zur Verfügung steht, ist es Aufgabe und Verantwortung der Politik, die Struktur der Verwaltung den Erfordernissen anzupassen und den Verwaltungsvorstand zukunftsorientiert auszurichten.
Mit der Erweiterung der Zahl der Beigeordneten von 2 auf 3 besteht die Möglichkeit, dies zu tun.
In den vergangenen Jahren hat sich durch erhebliche Erweiterungen und Spezialisierungen des Aufgabenspektrums eine stark veränderte Personalsituation, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung entwickelt – ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist und uns weiter begleiten wird.
So betrug 2007 die Auslastung, also die Zahl der Vollzeitäquivalente, 326. Der Stellenplan 2016 wird mit den heute beschlossenen Ausweitungen 433 Vollzeitäquivalente ausweisen. Das bedeutet eine Ausweitung in diesem Zeitraum von 10 Jahren um mehr als 100 Stellen – somit, ich betone es, eine Erhöhung um mehr als 30 %.

Das hat Florian Kübber bei seinen öffentlichen Äußerungen wohl vollkommen ausgeblendet. Laut heutigem Stellenplanänderungsantrag sind das nunmehr ca. 500 Personen.

Dabei haben wir als CDU-Fraktion jeweils die Vorschläge der Verwaltung bei Stellenerhöhungen geprüft und durch Beschlussfassung über den Stellenplan nachvollzogen und gebilligt.
Bei der in diesem Maße angewachsenen Stellenzahl ist die Erhöhung auf 3 Beigeordnete ganz sicher mehr als geboten. Die Leitungsspanne ist damit ebenfalls als angemessen anzusehen. Verwaltungssteuerung und Führung kann so sachgerecht wahrgenommen werden!

Beispiele aus vergleichbaren Kommunen zeigen, dass sowohl hinsichtlich der Zahl der Beigeordneten, als auch hinsichtlich der Zuschnitte der Geschäftsbereiche die von uns angestrebte Verwaltungsstruktur dort erfolgreich praktiziert wird.

Die Bereiche Familie, Jugend, Soziales, Senioren, Arbeit, Ehrenamt, Bildung/Schule und Sport sind Aufgaben von zentraler Bedeutung. Sie haben einen deutlich übergreifenden Bezug zueinander.
Dies wird bei den Beratungen in den politischen Gremien immer wieder besonders deutlich. Der politische Stellenwert zeigt sich im Übrigen auch durch die Aktivitäten der Stadt Dülmen bei diesen Themen. Deshalb sind diese Bereiche sinnvollerweise unter der Federführung und Leitung einer/eines Beigeordneten zusammenzufassen. Die Überschneidungen und die Herausforderungen durch den demographischen Wandel lassen sich ebenfalls in diesem Dezernat besser koordinieren. Ob und inwieweit eine Zusammenführung von (Teil-)Fachbereichen z.  B. bei Personalwechseln erfolgen kann, sollte zu gegebener Zeit zusätzlich untersucht werden.

Die effiziente und erfolgreiche Integration von Flüchtlingen stellt bekanntlich auf unvorhersehbare Zeit eine besondere Herausforderung für Politik und Verwaltung dar. Die Zuordnung dieser wichtigen Aufgabe in dieses Dezernat ist deshalb selbstverständlich.

Die Fachbereiche Recht, Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, einschließlich Feuer- und Rettungswache sind nach unserem Antrag deshalb auch konsequent aus dem „Sozialdezernat“ auszugliedern. Zusammen mit dem Fachbereich Finanzen ergibt sich hier ein sinnvoller weiterer Geschäftskreis für einen Beigeordneten. Die Anforderungen im Feuerschutz und Rettungswesen durch entsprechende Vorgaben und eigene Ansprüche sind wesentliche und besondere Herausforderungen der kommenden Jahre (Stichwort: neue Feuer- und Rettungswache). Gleiches gilt für die Finanzen unserer Stadt.

Das „Baudezernat“ bedarf im Bereich der Bauaufsicht durch eine stärke Orientierung auf den Dienstleistungsbereich einer Optimierung. Ziel muss es sein, die Durchlaufzeiten für Baugenehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen. Der Beratungsaspekt für die Bürger ist stärker zu berücksichtigen. Im Stellenplan 2016 haben wir deshalb auch eine weitere Stelle eingerichtet. Eine grundsätzlich geänderte organisatorische Zuordnung einzelner Fachbereiche ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, wenngleich man durchaus auch über die Zuordnung des Grundstückmanagements und der Wirtschaftsförderung zu diesem Geschäftskreis nachdenken könnte.

Zur Kompetenz des Rates, die Geschäftskreise der Beigeordneten festzulegen: Die Auffassung der Bürgermeisterin, die in der Vorlage zum Ausdruck kommt, dass gegen geltendes Recht verstoßen würde, wenn die Stadtverordnetenversammlung eine anderweitige Verteilung der Aufgabenbereiche als die von ihr am 03.06.2016 verfügte, ist nach unserer Einschätzung der Rechtslage unzutreffend. Kompetente Kommunalverfassungsrechtler bestätigen ausdrücklich die Kompetenz des Rates und damit den Inhalt unseres Antrages.

Die Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten ist nämlich nach § 73 GO eindeutig eine Kompetenz des Rates, wenn ein Einvernehmen mit der Bürgermeisterin nicht zu Stand kommt. Selbstverständlich ist es unser Bestreben gewesen, dieses Einvernehmen herzustellen. Nach der Entscheidung von Christa Krollzig haben wir der Bürgermeisterin in einem Gespräch unsere Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung vorgestellt. Das war am 01.06.2016, also vor der Antragstellung und vor der Organisationsverfügung vom 03.06.2016, leider ohne Erfolg. Vielleicht ist dieses aber immer noch möglich?

Das Recht der Bürgermeisterin nach § 62 GO, sich bestimmte Aufgaben vorzubehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst zu übernehmen, wird und wurde von der CDU-Fraktion nie in Frage gestellt. Es ist eben nur das Recht bestimmte Aufgaben und einzelne Angelegenheiten und nicht ganze Geschäftskreise vorzubehalten. Hier geht es aber um die Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten! Die Bürgermeisterin führt auch den Vorsitz im Verwaltungsvorstand mit entsprechenden „Kompetenzen“, der mit unserem Antrag im Übrigen zukunftssicher aufgestellt werden soll.

Die Kompetenz und die Aufgabe der Bürgermeisterin zur Leitung der gesamten Verwaltung (§ 62 GO) ist ebenfalls von uns in keiner Weise je in Frage gestellt worden!

Aus welchem Grund die Bürgermeisterin die von uns angestrebte Entlastung und Optimierung und damit Stützung der Verwaltung durch neue Strukturen so massiv verweigert, ist für uns jedenfalls nicht nachvollziehbar!

Wir sehen der angekündigten Beanstandung des Beschlusses durch die Bürgermeisterin gelassen entgegen. Wir sind sicher: Die Kommunalaufsicht und möglicherweise die Gerichte werden unsere Auffassung bestätigen.
Wir gehen davon aus, dass der Zusammenhang unseres Versuchs am 01.06.2016, das Einvernehmen mit der Bürgermeisterin herzustellen, und das Datum der Organisationsverfügung vom 03.06.2016 entsprechend bewertet werden.