Die CDU will mehr Gewinn- und Kapitalbeteiligungen in Arbeitnehmerhand

Die CDU will Arbeitnehmer stärker als bisher am Erfolg und am Kapital der Unternehmen in Deutschland beteiligen. Da mit Löhnen und Gehältern allein nur noch geringe Zuwächse zu erzielen seien, eröffne die Beteiligung an Gewinn- und Kapitaleinkommen den Beschäftigten neue Einkommensquellen, sagte der CDA-Vorsitzende und nordrhein-westfälische Arbeitsminister, Karl-Josef Laumann, bei der Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Kapitalbildung von Arbeitnehmern" am Dienstag in Berlin.
Karl-Josef Laumann, Vorsitzender der CDU-MünsterlandKarl-Josef Laumann, Vorsitzender der CDU-Münsterland
Laumann verwies darauf, dass die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) mit ihrer Initiative eine Anregung von Bundespräsident Horst Köhler für mehr Teilhabe der Beschäftigten am wirtschaftlichen Unternehmenserfolg aufnehme. Zugleich betonte er, dass es sich beim Thema Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen um eine klassische Forderung der Christdemokraten handle. Die "Grundidee" sei eine "klare Absage an Klassenkampf" und "hoch modern". Dies zeige sich auch darin, dass er die Ergebnisse der Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Josef Schlarmann, präsentiere.

Der MIT-Chef erklärte, dass der Gegensatz von Kapital und Arbeit aus dem 19. Jahrhundert stamme und den heutigen Realitäten nicht mehr gerecht werde. In unserer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft hänge ein Unternehmen in seiner Existenz sehr stark von seinen qualifizierten Mitarbeitern ab, betonte Schlarmann. Um diesen Personenkreis langfristig an einen Betrieb zu binden, seien Kapital- und Erfolgsbeteiligungsmodelle ein geeigneter Weg.

Um die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung herauszustellen, führte der CDA-Chef das Beispiel Schering an. Der Mitarbeiter, der seit 1977 an allen Belegschaftsaktienprogrammen des Unternehmens teilgenommen habe, verfüge im Jahr 2004 über ein Aktienpaket von rund 70.000 Euro. In diesem Zusammenhang bezeichnete Laumann Gewinn- und Kapitalbeteiligungen als "logische Ergänzung" der betrieblichen Bündnisse für Arbeit. Denn diese Elemente stellten "Teilhabe" sicher und sorgten für "gesellschaftlichen Kitt im Land". Alle verfügbaren Untersuchungen zeigten zudem, dass Betriebe mit einer "partnerschaftlichen Unternehmenskultur" produktiver und wettbewerbsfähiger seien.

Das auf Freiwilligkeit basierende Mitarbeiterbeteiligungs-Konzept soll passgenaue Lösungen gerade auch für den Mittelstand ermöglichen: Unternehmen und Belegschaften könnten wählen, ob sie sich beispielsweise für Mitarbeiterdarlehen, Wertguthaben, stille Beteiligungen, Genussrechte oder Belegschaftsaktien entscheiden. Der CDA-Vorsitzende versicherte, jeder könne auswählen, welches Modell der "Risikoneigung" und den gewünschten Informations-, Entscheidungs- und Kontrollrechten am ehesten gerecht werde. Ziel der Initiative sei es, die Rahmenbedingungen zu Gunsten der Mitarbeiterbeteiligung zu verbessern.

Dazu sollen in einem Mitarbeiterbeteiligungs-Gesetz die nachgelagerte Besteuerung für Gewinn- und Kapitalbeteiligungen festgeschrieben werden. Die nachgelagerte Besteuerung soll auch bei der Umwandlung der Mitarbeiterbeteiligung in eine betriebliche Altersvorsorge gelten. Hinzukommen müssten differenzierte Lösungen zur Insolvenzsicherung. Die Betriebsräte sollen nach dem Willen von CDA und MIT ein Informations- und Mitwirkungsrecht erhalten. Laumann kündigte an, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Kapitalbildung von Arbeitnehmern" dem Bundesparteitag im Herbst zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.